19/kunstakt

Der „kunstakt” steht seit 2005 für einen erfolgreichen Brückenschlag zwischen Recht und Kunst mit dem Ziel, junge KünstlerInnen zu präsentieren und zu fördern. Dabei setzen sie sich mit einem eigens gewählten Thema auseinander, welches einen ausgeprägten juristischen Bezug aufweist. Rational geprägte Domänen wie Ordnungssysteme, systemische Gebilde und Controlling wurden bereits aufgegriffen und manifestierten sich in individuellen Kunstwerken. Die Vielfalt der Arbeiten eröffnet einen Einblick in das zeitgenössische Kunstverständnis der jungen, österreichischen Szene und offenbart unkonventionelle Sichtweisen auf das Rechtswesen.