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Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung

08.01.2021 - Lesezeit: 3 Minuten

AutorIn

Bernhard Scherzer

Rechtsanwalt

Der österreichische Gesetzgeber hat die Schwellenwerte-Verordnung 2018 zur Festsetzung der innerhalb des Unterschwellenbereichs geltenden Wertgrenzen um weitere zwei Jahre bis 31. Dezember 2022 verlängert

Öffentlichen Auftraggebern steht es dadurch weiterhin offen, Aufträge unter EUR 100.000,-- (statt EUR 50.000,--) ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens direkt an geeignete Unternehmen zu vergeben.  

Die Verordnung ermöglicht außerdem zusätzliche Möglichkeiten bei der Wahl von Vergabe-verfahren im Unterschwellenbereich: 

Bauaufträge

Schwellenwert Verfahrensarten
< EUR 100.000,---
-
Direktvergabe
Verhandlungsverfahren ohne vorheriger Bekanntmachung
< EUR 500.000,---Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
< EUR 1 Mio-Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung 

Liefer- und Dienstleistungsverträge

Schwellenwert Verfahrensarten
< EUR 100.000,---
-
-
Direktvergabe
Nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung 
Verhandlungsverfahren ohne vorheriger Bekanntmachung 
< EUR 130.000,---Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung

AutorIn

Bernhard Scherzer

Rechtsanwalt