Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung
08.01.2021 - Lesezeit: 3 Minuten
AutorIn
Bernhard Scherzer
Rechtsanwalt

Der österreichische Gesetzgeber hat die Schwellenwerte-Verordnung 2018 zur Festsetzung der innerhalb des Unterschwellenbereichs geltenden Wertgrenzen um weitere zwei Jahre bis 31. Dezember 2022 verlängert.
Öffentlichen Auftraggebern steht es dadurch weiterhin offen, Aufträge unter EUR 100.000,-- (statt EUR 50.000,--) ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens direkt an geeignete Unternehmen zu vergeben.
Die Verordnung ermöglicht außerdem zusätzliche Möglichkeiten bei der Wahl von Vergabe-verfahren im Unterschwellenbereich:
Bauaufträge
Schwellenwert | Verfahrensarten | |
< EUR 100.000,-- | - - | Direktvergabe Verhandlungsverfahren ohne vorheriger Bekanntmachung |
< EUR 500.000,-- | - | Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung |
< EUR 1 Mio | - | Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung |
Liefer- und Dienstleistungsverträge
Schwellenwert | Verfahrensarten | |
< EUR 100.000,-- | - - - | Direktvergabe Nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung Verhandlungsverfahren ohne vorheriger Bekanntmachung |
< EUR 130.000,-- | - | Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung |
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Bernhard Scherzer
Rechtsanwalt