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Hypothekar- und Immobilienkredite neu

26.08.2016 - Lesezeit: 2 Minuten

AutorIn

Gregor Schett

Partner

Mit dem Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) wurde eine neue Rechtsgrundlage für Verbraucherkredite geschaffen, die – vereinfacht gesagt – durch eine Hypothek an einer Immobilie besichert sind oder die dem Erwerb einer Immobilie dienen.

Das HIKrG gilt so wie das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) für alle Kredite, die ein Unternehmen einem Verbraucher gewährt; sein Anwendungsbereich ist also nicht auf Kreditinstitute beschränkt. Jedes Unternehmen, welches Hypothekar- oder Immobilienkredite gewährt, muss daher die Vorgaben des HIKrG einhalten.

Inhaltlich hat das HIKrG viele Bestimmungen des VKrG übernommen; allerdings bestehen auch wesentliche Unterschiede, insbesondere bei den Verpflichtungen des Kreditgebers im Zusammenhang mit der Kreditvergabe.

Die rechtlichen Konsequenzen einer Verletzung der sich aus dem HIKrG ergebenden Verpflichtungen durch den Kreditgeber sind in mehreren Bereichen ungeregelt, wodurch sich für Kreditgeber eine erhebliche Unsicherheit ergibt; es ist daher wesentlich, den Ablauf der Kreditvergabe und den Inhalt der Kreditverträge so zu gestalten, dass trotz der unklaren Regelungen den gesetzlichen Vorgaben entsprochen wird.

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Gregor Schett

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