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HinweisgeberInnensysteme – ein Tool, um auch Nachhaltigkeit zu fördern

16.03.2023

AutorIn

Florian Kranebitter

Partner

Monika Sturm

Partnerin

Auf den ersten Blick würde man annehmen, dass Whistleblowing und Nachhaltigkeit wenig miteinander zu tun haben. Während Whistleblowing allgemein als Instrument bekannt ist, um auf Missstände und Fehlverhalten in Unternehmen aufmerksam zu machen, zielen Bemühungen um mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen grundsätzlich darauf ab, langfristig den Wert von Unternehmen zu erhalten (und zu steigern).

Obwohl es keine allgemein gültige Definition von Whistleblowing gibt, werden darunter alle Fälle verstanden, in denen eine unternehmensinterne oder außenstehende Person einen vermuteten Verstoß gegen ein Gesetz oder eine Regelung von öffentlichem Interesse an eine vordefinierte Stelle meldet. Um die Position von Hinweisgebern zu stärken, hat die Europäische Union im Jahr 2013 begonnen, entsprechende Regelungen festzulegen, die zuletzt in der EU-Richtlinie 2019 und nun in einem breit diskutierten österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz resultierten. Wesentlicher Zweck von Hinweisgebersystemen ist es, einen strukturierten Rahmen zu schaffen, in dem Hinweisgebern einerseits mit einfachen Verfahren und vorhersehbaren Prozessen die Möglichkeit gegeben wird, Missstände im Unternehmen ohne Gefahr von Repressalien oder anderen soziale Diskriminierungen zu melden und andererseits in dem derartige Meldungen von der Unternehmensführung ernstgenommen und verfolgt und dadurch Missstände beseitigt werden.

Was hat all dies mit Nachhaltigkeit zu tun?

Der Begriff der Nachhaltigkeit wird häufig als Synonym dafür verwendet, Prozesse im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals bzw SDGs) und den Aktivitäten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social, Governance bzw ESG) von Unternehmen zu beschreiben. Der damit verbundene Weg der Transformation wird in der Regel jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten interagieren, kommunizieren und die mit solchen Nachhaltigkeitszielen verbundenen Risiken und Chancen aufdecken.

Hinweisgebersysteme sind nämlich nicht zwingend darauf beschränkt, Missstände im Unternehmen im engeren Sinn aufzudecken, sondern auch um Möglichkeiten, Ideen und Chancen hin zur schrittweisen Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im Unternehmen ans Licht zu fördern. So können Hinweise von „Whistleblowern“ ermöglichen, Risiken des Unternehmens zu identifizieren, die sonst negative ökologische oder soziale Auswirkungen hätten, auch solche auf die die Unternehmensleitung sonst möglicherweise gar nicht aufmerksam geworden wären. Gleichzeitig kann durch ein derartiges System, das darauf ausgerichtet ist viele Stakeholder einzubinden, die Akzeptanz von Folgemaßnahmen und auch sonstiger Maßnahmen, die sich auf die Entwicklung der Nachhaltigkeit beziehen, deutlich unterstützen.

fwp unterstützt Unternehmen nicht nur bei der Umsetzung des österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetzes, sondern auch bei der Identifikation und rechtssicheren Anpassung aller internen und externen Prozesse in Bezug auf mehr Nachhaltigkeit und damit bei der Wahrnehmung von Marktchancen in der gesamten ESG-Bandbreite.

AutorIn

Florian Kranebitter

Partner

Monika Sturm

Partnerin