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Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers bei einem Betriebsübergang

03.09.2021

AutorIn

Florian Dauser

Rechtsanwalt

Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) regelt, dass der Erwerber eines Unternehmens oder Unternehmensteils als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse eintritt. Hintergrund der diesbezüglichen Bestimmungen im AVRAG ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/23/EG ("BetriebsübergangsRL"). Die Besonderheit bei einem Betriebsübergang ist, dass die Arbeitsverhältnisse ex lege, also ohne weiteres Zutun, übergehen. Eine Zustimmung ist dafür weder von dem früheren oder dem neuen Arbeitgeber noch von den betroffenen Arbeitnehmern notwendig.

Der Oberste Gerichtshof hat jüngst wiederholt festgestellt, dass Arbeitnehmer kein allgemeines Widerspruchsrecht haben. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie jedoch dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse dennoch widersprechen. Welche Voraussetzungen das sind erklärt der nachfolgende Beitrag.

 

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Florian Dauser

Rechtsanwalt