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COVID-19: Staatliche Beihilfen

19.03.2020 - Lesezeit: 2 Minuten

Am 19. März 2020 wurde von der Europäischen Kommission ein Befristeter Rahmen angenommen [1]. Dieser soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, den beihilferechtlichen Spielraum voll auszunützen, um die Wirtschaft aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 zu unterstützen.

Durch den Befristeten Rahmen soll einerseits sichergestellt werden, dass die Unternehmen über ausreichende Liquidität für die Weiterführung bzw die vorübergehende Einstellung des Geschäftsbetriebs verfügen. Andererseits soll der Rahmen den Binnenmarkt auch bei Implementierung der erheblichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen schützen.

Der Befristete Rahmen umfasst fünf Arten von Beihilfen, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben sollen,

(i) Regelungen einzuführen, über die Unternehmen direkte Zuschüsse (oder Steuervorteile) von bis zu 800 000 EUR gewährt werden können;

(ii) vergünstigte staatliche Garantien für Bankdarlehen zu stellen;

(iii) öffentliche und private Darlehen mit vergünstigten Zinssätzen zu ermöglichen;

(iv) Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – über die bestehenden Darlehenskapazitäten der Banken zu unterstützen. Der Befristete Rahmen bringt klar zum Ausdruck, dass solche Beihilfen direkte Beihilfen für die Kunden der Banken sind und nicht Beihilfen für die Banken selbst; und

(v) bei Bedarf kurzfristige Exportkreditversicherungen anzubieten.

Die Beihilfen auf Basis des befristeten Rahmens dürfen nur solchen Unternehmen gewährt werden, die am 31. Dezember 2019 noch nicht in Schwierigkeiten waren, sondern erst nach diesem Stichtag aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind.

Die Beihilfemaßnahmen können bis längstens 31. Dezember 2020 gewährt werden.

Der Befristete Rahmen soll die anderen Möglichkeiten einer beihilfekonformen Unterstützung nicht ersetzen (beispielsweise Beihilfen aufgrund der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien 2014).

In Österreich wurden auf dieser Basis bereits umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen beschlossen. Details und laufende Updates zu diesen Unterstützungsmaßnahmen finden Sie hier.

[1] https://ec.europa.eu/competition/state_aid/what_is_new/sa_covid19_temporary-framework.pdf