Gewährleistung ab 1.1.2022 in der Kfz-Branche
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Seit 01.01.2022 gelten in Österreich neue Regeln im Gewährleistungsrecht. Auch der Fahrzeughandel ist sowohl im b2c als auch im b2b Bereich betroffen. fwp Rechtsanwalt Stefan Adametz stellt im Rahmen des Webinars die wesentlichen Änderungen dar und geht insbesondere auf folgende Themenbereiche ein:
- Allgemeines Gewährleistungsrecht / Darstellung der Gewährleistungsbehelfe
- Neuer Mangelbegriff
- Neue Fristen
- Händlerregress
- Produkte mit digitalen Elementen / Aktualisierungspflicht
- Garantie
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