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Städtebauliche Verträge in Wien

25.05.2016 - Lesezeit: 3 Minuten

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Mit der Bauordnungsnovelle 2014 wurde mit dem städtebaulichen Vertrag auch für Wien ein Instrumentarium geschaffen, das die Gemeinde zum Abschluss privatrechtlicher Vereinbarungen mit Grundstückseigentümern berechtigt. Ziel solcher städtebaulicher Verträge ist es die Verwirklichung von Planungszielen zu unterstützen sowie insbesondere auch die Grundeigentümer an den Infrastrukturkosten zu beteiligen, die durch die Umwidmung von deren Grundstück entstehen.

Bis dato wurden nur bei wenigen Großprojekten im Vorfeld städtebauliche Verträge abgeschlossen. Das Potenzial solcher Verträge wurde aber sowohl von der Stadt Wien als auch von Investoren erkannt, weshalb inzwischen auch ein erheblich gesteigertes Interesse an diesem Instrument festzustellen ist.

Für beide Seiten ergeben sich neben klaren Vorteilen aber auch potentielle Nachteile durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages. Der relativ große Spielraum der öffentlichen Hand bei der Ausgestaltung der städtebaulichen Verträge durch sehr unbestimmte Gesetzesbegriffe birgt für die Investorenseite aufgrund der aus verfassungsrechtlichen Gründen nur beschränkten Absicherungsmöglichkeit ein gewisses Risiko.

Solchen Risiken kann aber mit entsprechender Vertragsgestaltung grundsätzlich entgegengewirkt werden.

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