Krisen- und Stakeholdermanagement: Erfolgsfaktoren für die außergerichtliche Restrukturierung
25.08.2026
AutorIn
Markus Fellner
Partner
Florian Henöckl
Rechtsanwalt
In einem zunehmend dynamischen und vernetzten Wirtschaftsumfeld gewinnen grenzüberschreitende Restrukturierungsfragen massiv an Bedeutung. Um erfolgreich zu restrukturieren, werden internationale Standards und Best Practices heute vermehrt auch auf rein nationale Restrukturierungsfälle angewandt. Die Harmonisierung der Sanierungspraxis schreitet voran, wobei international etablierte Rahmenwerke wie die INSOL-Principles als strategische Leitplanken dienen.
Der Schlüssel zu jeder erfolgreichen Sanierung liegt in der Kooperation der Stakeholder. Es bedarf eines Interessensausgleichs zwischen oftmals in ihrer jeweiligen Interessenslage höchst heterogenen Akteuren.
Das Stakeholder-Dilemma – Divergierende Interessen in der Krise
Eine erfolgreiche Krisenbewältigung erfordert das koordinierte Zusammenwirken der zentralen Akteure: Unternehmen samt Management und Mitarbeitern, Eigentümer und Gläubiger. Anders als bei starren, gerichtlichen Verfahren zielt die außergerichtliche Restrukturierung darauf ab, einen konsensualen Interessensausgleich zwischen diesen Parteien herbeizuführen.
Die besondere Herausforderung liegt in der Heterogenität der Stakeholder und auch innerhalb der einzelnen Stakeholdergruppen. Besonders deutlich zeigt sich dies bei der Gruppe der Finanzgläubiger, die bereits eine Teilmenge der Gesamtgläubigerschaft bilden: Finanzgläubiger sind für die Umsetzung einer Restrukturierung meist entscheidend, stellen jedoch keineswegs eine homogene Gruppe dar. Das Spektrum reicht von klassischen Kreditinstituten mit unterschiedlichsten Instrumenten (wie Term Loans, revolvierenden Kreditlinien (RCF), staatlich geförderten Finanzierungen oder Supply-Chain-Finanzierungsmodellen) über Schuldscheindarlehensgläubiger bis hin zu Spezialfonds.
Diese stark divergierenden Interessen unter dem gemeinsamen Ziel einer erfolgreichen Sanierung zu vereinen, ist die Kernaufgabe eines professionellen Krisenmanagements.
Der Weg zum Interessensausgleich
Ein tragfähiger Kompromiss muss sich stets an den operativen und finanziellen Gegebenheiten des Unternehmens orientieren. Berater stehen in der Praxis oft vor der Wahl: Befinden sich im Pool der Finanzgläubiger primär unbesicherte Akteure, verleitet dies manche Berater vorschnell dazu, den Weg der gerichtlichen Insolvenz zu wählen. Dies erweist sich jedoch oft als Trugschluss: Eine gerichtliche Insolvenz zieht in der Regel deutlich schlechtere Ergebnisse nach sich – nicht nur für die Gläubiger selbst, sondern auch für den Fortbestand des Unternehmens, seine Lieferketten und die zukünftige Refinanzierbarkeit.
Der adäquate Interessensausgleich bewegt sich in einem flexiblen System, das von zwei zentralen Fragen bestimmt wird:
- Kann das Unternehmen den Turnaround aus eigener Kraft schaffen?
- Ist ein Beitrag der Eigentümer (insbesondere durch Eigenkapital) erforderlich und machbar oder müssen die Finanzgläubiger – etwa durch Stundungen oder die Bereitstellung von frischem Geld (Fresh Money) – einspringen?
Am Ende entscheidet diese Dynamik (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) darüber, ob die Restrukturierung als Shareholder-led oder als Lender-led Solution umgesetzt wird.
Werkzeuge der Umsetzung
Ist der Restrukturierungspfad im Verhandlungsweg definiert, müssen die passenden rechtlichen und wirtschaftlichen Instrumente gewählt werden:
- Zentrales Umsetzungstool ist die Restrukturierungsvereinbarung, um das ausgearbeitete Sanierungskonzept rechtlich verbindlich zu verankern. In ihr kann ein rein außergerichtlicher Weg oder auch eine gezielte Kombination mit gerichtlichen Elementen vereinbart werden.
- Wird die Restrukturierung mit gerichtlichen Verfahren (wie dem deutschen StaRUG, der Restrukturierungsordnung oder Sanierungsverfahren) kombiniert und flankiert, tritt mit dem Restrukturierungsbeauftragten oder Insolvenzverwalter ein weiterer en tscheidender Akteur auf den Plan.
Die außergerichtliche Restrukturierung weist das klare Spezifikum der Einstimmigkeit auf, während hingegen das österreichische Restrukturierungs- und Insolvenzrecht an seine Grenzen bei Erforderlichkeit eines Debt-Equity-Swap oder einem Class Cram-Down unter Miteinbeziehung der Eigentümer stößt.
Struktur durch internationale Standards
Um außergerichtliche Verhandlungen nicht im Chaos enden zu lassen, bietet die INSOL (International Association of Restructuring, Insolvency & Bankruptcy Professionals) mit ihrem Statement of Principles for a Global Approach to Multi-Creditor Workouts ein weltweit bewährtes, 8-teiliges Framework.
Der strukturierte Ablauf gliedert sich im Wesentlichen in zwei Phasen:
Standstill-Phase
Ein temporärer Stillhaltezeitraum dient dazu, verlässliche Informationen über die wirtschaftliche Lage des Schuldners einzuholen sowie konkrete Vorschläge zur Bewältigung der Krise auszuarbeiten und zu prüfen.
Restrukturierungsphase
Nach der Analyse- und Verhandlungsphase folgt die tatsächliche Umsetzung des maßgeschneiderten Restrukturierungskonzepts.
Diese Prinzipien müssen auf nationaler Ebene kontinuierlich validiert und an die jeweiligen Rahmenbedingungen angepasst werden, um ihre Tragfähigkeit zu behalten.
Erfahrung und Standardisierung
Trotz internationaler Leitlinien und strukturierter Prozesse ist jede Restrukturierung letztlich ein Einzelfall. Die Verhandlung und Abstimmung hochgradig komplexer und gegensätzlicher Interessen verbleibt eine individuelle Aufgabe für Stakeholder und deren Berater. Es sind das fundierte juristische und wirtschaftliche Know-how sowie die praktische Erfahrung der agierenden Personen, die ein Unternehmen in einem volatilen Restrukturierungsumfeld sicher zurück in den Heimathafen führen.
AutorIn
Markus Fellner
Partner
Florian Henöckl
Rechtsanwalt