GES: Augen auf! Die bloße Teilnahme an einer verbotenen Einlagenrückgewähr kann zur Haftung führen
28.02.2022
AutorIn
Peter Blaschke
Rechtsanwalt
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fwp Rechtsanwalt Peter Blaschke erläutert in der GES - Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht - weshalb die bloße Teilnahme an einer verbotenen Einlagenrückgewähr zur Haftung führen kann.
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Peter Blaschke
Rechtsanwalt