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GES: Augen auf! Die bloße Teilnahme an einer verbotenen Einlagenrückgewähr kann zur Haftung führen

28.02.2022

AutorIn

Peter Blaschke

Rechtsanwalt

fwp Rechtsanwalt Peter Blaschke erläutert in der GES - Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht - weshalb die bloße Teilnahme an einer verbotenen Einlagenrückgewähr zur Haftung führen kann.

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