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Finance Update: Leitlinien über die Anwendung der Sustainability Linked Loan Principles konkretisiert

06.07.2021 - Lesezeit: 4 Minuten

AutorIn

Florian Kranebitter

Partner

Aufgrund des ansteigenden Volumens nachhaltigkeitsbezogener Kredite auf den globalen Kreditmärkten, haben die Asia Pacific Loan Market Association, die Loan Market Association und die Loan Syndications and Trading Association ihre erstmal im März 2019 veröffentlichten Standards für nachhaltige Finanzierungen (Sustainability Linked Loan Principles -  SLLPs) nach einem ersten Update im Jahre 2020 kürzlich nochmals konkretisiert.

Als nachhaltige Finanzierungen werden all jene Arten von Kreditinstrumenten eingestuft, die Kreditgebern Anreize (z.B. Zinsreduktion) bieten, konkrete, zuvor vereinbarte Nachhaltigkeitsziele (Sustainability Performance Targets – „SPTs“) zu erreichen. Der Schwerpunkt der Standards für nachhaltige Finanzierungen liegt– anders als bei den Standards für Kredite die ausschließlich zur Finanzierung nachhaltiger/grüner Projekte vergeben werden („Green Loan Principles“) – demnach auf der generellen Verbesserung des Nachhaltigkeitsprofils von Kreditnehmern.

Die neuerlichen Konkretisierungen der SLLPs zielen nun einerseits darauf ab, mehr Klarheit für Marktteilnehmer bei der Auswahl und Messbarkeit von SPTs zu schaffen und andererseits die SLLPs strukturell an die ICMA-Prinzipien für nachhaltigkeitsbezogene Anleihen (Sustainability Linked Bonds) anzupassen, um einen einheitlichen und kohärenten Ansatz für nachhaltigkeitsbezogene Finanzprodukte auf dem gesamten Fremdkapitalmarkt zu gewährleisten.

Neben den rein strukturellen Anpassungen an die ICMA-Prinzipien für nachhaltigkeitsbezogene Anleihen, ergeben sich daraus folgende Neuerungen:

  1. Verschärfung der Transparenz- und Informationspflichten bezüglich SPTs und die Empfehlung zur Mitwirkung externer Gutachter bei der Beurteilung der Eignung von SPTs;
  2. die zur Messbarkeit von SPTs notwendigen Leistungskennzahlen (Key Performance Indicators – „KPIs“) wurden konkretisiert; diese müssen nun wesentlich für die zentrale Nachhaltigkeits- und Geschäftsstrategie des Kreditnehmers sein und über die Laufzeit des Kredits konstant messbar und mit einem externen Referenzwert (z.B. Taxonomie, SDGs) vergleichbar sein;
  3. Appendix 1 der SLLPs, der eine deklarativ Aufzählung von potentiellen KPIs enthält, wurde um die Bereiche Social (z.B. Menschenrechte) und Governance (z.B. Unternehmensethik) ergänzt;
  4. Unternehmen werden dazu angehalten ihre KPIs jährlich öffentlich zugänglich zu machen, wobei sich diese Empfehlung nun auch auf jene Unternehmen bezieht die nicht öffentlich notieren; und
  5. Verpflichtung einer jährlichen unabhängigen und externen Verifizierung der KPIs durch einen qualifizierten externen Prüfer mit einschlägigem Fachwissen, wie z.B. einen Wirtschaftsprüfer, Umweltberater oder eine unabhängige Ratingagentur.

Vor allem Punkt 5 ist beachtenswert, da Finanzierungen nur noch mit einer jährlichen unabhängigen und externen Verifizierung der Leistung des Kreditnehmers - hinsichtlich der Erfüllung seiner SPTs - als nachhaltige Finanzierung gelten. Die neuen SLLPs sind auf Finanzierungen anwendbar, die ab Juni 2021 abgeschlossen werden.

AutorIn

Florian Kranebitter

Partner