Ende gut, alles gut: Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung bis Ende 2023!
03.07.2023 - Lesezeit: 5 Minuten
AutorIn
Bernhard Scherzer
Rechtsanwalt

Nun ist es also doch so weit: Nach langem hin und her hat der österreichische Gesetzge-ber die – ursprünglich bis 30. Juni 2023 befristete – Schwellenwerte-Verordnung 2023 zur Festsetzung der innerhalb des Unterschwellenbereichs geltenden Wertgrenzen nun doch ein weiteres Mal bis 31. Dezember 2023 verlängert; damit gelten im Unterschwel-lenbereich bis Jahresende (weiterhin) höhere Schwellenwerte für in diesem Zeitraum ein-geleitete Vergabeverfahren.
Öffentlichen Auftraggebern steht es damit insbesondere weiterhin offen, Aufträge unter EUR 100.000,-- (statt EUR 50.000,--) ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens direkt an geeignete Unternehmen zu vergeben.
Die Verordnung ermöglicht außerdem zusätzliche Möglichkeiten bei der Wahl von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich:
Klassischer Bereich
Bauaufträge
Schwellenwert | Verfahrensarten | |
< EUR 100.000,-- | - - | Direktvergabe Verhandlungsverfahren ohne vorheriger Bekanntmachung |
< EUR 500.000,-- | - | Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung |
< EUR 1 Mio | - | Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung |
Liefer- und Dienstleistungsverträge
Schwellenwert | Verfahrensarten | |
< EUR 100.000,-- | - - - | Direktvergabe Nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung Verhandlungsverfahren ohne vorheriger Bekanntmachung |
< EUR 130.000,-- | - | Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung |
Sektorenbereich
Bauaufträge
Schwellenwert | Verfahrensarten | |
< EUR 100.000,-- | - | Direktvergabe |
< EUR 500.000,-- | - | Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung |
Liefer- und Dienstleistungsverträge
Schwellenwert | Verfahrensarten | |
< EUR 100.000,-- | - | Direktvergabe |
< EUR 200.000,-- | - | Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung |
Es bleibt mit Spannung abzuwarten, ob die höheren Schwellenwerte auch über den 31. Dezember 2023 hinaus weiter gelten werden oder ob die Schwellenwerte-Verordnung zum Jahresende diesmal endgültig ausläuft und damit verbunden die Schwellenwerte gesenkt werden.
AutorIn
Bernhard Scherzer
Rechtsanwalt