English

Stichwort suchen

Finden Sie Ihre Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Ende gut, alles gut: Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung bis Ende 2023!

03.07.2023 - Lesezeit: 5 Minuten

AutorIn

Bernhard Scherzer

Rechtsanwalt

Nun ist es also doch so weit: Nach langem hin und her hat der österreichische Gesetzge-ber die – ursprünglich bis 30. Juni 2023 befristete – Schwellenwerte-Verordnung 2023 zur Festsetzung der innerhalb des Unterschwellenbereichs geltenden Wertgrenzen nun doch ein weiteres Mal bis 31. Dezember 2023 verlängert; damit gelten im Unterschwel-lenbereich bis Jahresende (weiterhin) höhere Schwellenwerte für in diesem Zeitraum ein-geleitete Vergabeverfahren.

Öffentlichen Auftraggebern steht es damit insbesondere weiterhin offen, Aufträge unter EUR 100.000,-- (statt EUR 50.000,--) ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens direkt an geeignete Unternehmen zu vergeben.  
Die Verordnung ermöglicht außerdem zusätzliche Möglichkeiten bei der Wahl von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich:

Klassischer Bereich

Bauaufträge

Schwellenwert Verfahrensarten
< EUR 100.000,---
-
Direktvergabe
Verhandlungsverfahren ohne vorheriger Bekanntmachung
< EUR 500.000,---Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
< EUR 1 Mio-Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung 

Liefer- und Dienstleistungsverträge

Schwellenwert Verfahrensarten
< EUR 100.000,---
-
-
Direktvergabe
Nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung 
Verhandlungsverfahren ohne vorheriger Bekanntmachung 
< EUR 130.000,---Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung

Sektorenbereich

Bauaufträge

Schwellenwert Verfahrensarten
< EUR 100.000,---Direktvergabe
< EUR 500.000,---Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung

Liefer- und Dienstleistungsverträge

Schwellenwert Verfahrensarten
< EUR 100.000,---Direktvergabe
< EUR 200.000,---Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung

Es bleibt mit Spannung abzuwarten, ob die höheren Schwellenwerte auch über den 31. Dezember 2023 hinaus weiter gelten werden oder ob die Schwellenwerte-Verordnung zum Jahresende diesmal endgültig ausläuft und damit verbunden die Schwellenwerte gesenkt werden.

AutorIn

Bernhard Scherzer

Rechtsanwalt