Die Sanierungstreuhand: Ein strategisches Schlüsselinstrument in der Konzernrestrukturierung
12.08.2026
AutorIn
Markus Fellner
Partner
Florian Henöckl
Rechtsanwalt
In Zeiten wirtschaftlicher Instabilität, insbesondere innerhalb komplexer und grenzüberschreitender Konzernstrukturen, stehen Management und Stakeholder vor der Herausforderung, schnell ein maßgeschneidertes Restrukturierungskonzept zu entwickeln. Das Spektrum an Handlungsoptionen ist breit gefächert: Es reicht von gerichtlichen Insolvenzverfahren (wie klassischen Sanierungsverfahren oder übertragenden Sanierungen) über gerichtliche Rahmenbedingungen nach der Restrukturierungsordnung bis hin zu rein außergerichtlichen Lösungen oder einer geschickten Kombination dieser Instrumente.
Auf internationaler Ebene kommen weitere rechtliche Dimensionen hinzu, da die jeweiligen nationalen Insolvenz- und Restrukturierungsregime (wie das deutsche StaRUG-Verfahren, der englische Restructuring Plan oder das Schutzschirmverfahren) erhebliche Unterschiede aufweisen.
In diesem anspruchsvollen Umfeld bietet die außergerichtliche Restrukturierung einen entscheidenden Vorteil: Sie lässt sich durch etablierte internationale Standards wie die INSOL-Principles (Statement of Principles for a Global Approach to Multi-Creditor Workouts) maßgeblich vereinheitlichen und strukturieren.
Die Sanierungstreuhand im Restrukturierungsportfolio
Innerhalb dieses Gefüges ist die Sanierungstreuhand kein isoliertes Werkzeug, sondern idealerweise der integrierte Kern einer aufeinander abgestimmten, außergerichtlichen Restrukturierungsstrategie. Sie sollte frühzeitig – bereits beim Auftreten erster Krisenindikatoren – in ein Gesamtkonzept eingebunden werden, das leistungswirtschaftliche, finanzwirtschaftliche, operative und ertragswirtschaftliche Sanierungshebel kombiniert, um das maximale Restrukturierungspotenzial auszuschöpfen. Gleichwohl kann die Sanierungstreuhand durch flankierende Vereinbarungen auch als eigenständige „Stand-alone“-Lösung implementiert werden.
Die typische Ausgangslage und ihre Kernherausforderungen
Der klassische Ausgangspunkt ist ein international strukturierter Konzern mit akutem Restrukturierungsbedarf. Um eine nachhaltige Sanierung auf der Basis eines tragfähigen finanz- und leistungswirtschaftlichen Konzepts zu realisieren, müssen in der Regel drei Kernaufgaben bewältigt werden:
- Regulierung der Altverbindlichkeiten (Old Money);
- Sicherung neuer Liquidität (Fresh Money); sowie
- Eigenkapitalstärkung, häufig durch den Einstieg neuer strategischer Partner oder Finanzinvestoren.
Der Mechanismus der doppelnützigen Treuhand
Das operative Herzstück dieses Instruments ist die Übertragung von Anteilen der zentralen operativen Gesellschaft oder der Holdinggesellschaft auf einen unabhängigen Sanierungstreuhänder. Diese Übertragung erfolgt im Rahmen einer sogenannten doppelnützigen Treuhand. Sie dient gleichzeitig:
- den Interessen der Altgesellschafter (als Treugeber); sowie
- den Interessen der Finanzgläubiger (als Begünstigte).
Je nach Krisenintensität und Verhandlungsstand kann die Übertragung in unterschiedlicher Stärke ausgestaltet werden – beispielsweise als bloßes Übertragungsangebot oder als unmittelbare Übertragung. Zudem lässt sich der Prozess phasenweise strukturieren, wobei typischerweise zwischen einer Sanierungsverwaltungs- und einer Sanierungsverwertungstreuhand unterschieden wird.
Zielsetzungen und Verwertungsszenarien
Die Sanierungstreuhand dient als stabiles Fundament zur Unterstützung des gesamten Restrukturierungsprozesses. Das primäre Ziel ist die Sanierung und betriebliche Stabilisierung des Unternehmens. Im weiteren Verlauf ergeben sich im Wesentlichen zwei Pfade für die übertragenen Anteile:
Rückübertragung
Verläuft die Sanierung erfolgreich, werden die Anteile an den ursprünglichen Treugeber (die Altgesellschafter) rückübertragen.
Verkauf im M&A-Prozess
Treten vordefinierte Auslöser ein – sogenannte Trigger Events (wie das Verlassen des vereinbarten Restrukturierungspfades) –, werden die Anteile im Rahmen eines strukturierten M&A-Prozesses veräußert. Die dabei erzielten Erlöse werden nach einer vertraglich festgelegten Rangfolge (Wasserfallprinzip) zur Befriedigung der Finanzgläubiger verwendet.
Interessenausgleich im Stakeholder-Spannungsfeld
Gerade in komplexen Eigentümer- und Gläubigerstrukturen fungiert die Sanierungstreuhand als zentraler Ausgleichsmechanismus. Sie löst das inhärente Spannungsverhältnis auf, indem sie das Treugut (das Unternehmen) flexibel zuordnet. Diese Zuordnung orientiert sich an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens sowie an der Bereitschaft der Parteien, die Sanierung aktiv mitzugestalten und beispielsweise neue Liquidität (Fresh Money) bereitzustellen. Auf diese Weise ermöglicht das Instrument sowohl eigentümergeführte als auch gläubigergesteuerte Lösungen (Shareholder-led oder Lender-led Solutions).
Rechtliche Fallstricke und Branchenspezifika
Trotz ihrer nachgewiesenen Stärken ist die Implementierung einer Sanierungstreuhand rechtlich hochkomplex und erfordert eine präzise Navigation vorbei an zahlreichen Fallstricken:
- Eigenkapitalersatzrecht: Besondere Vorsicht ist bei der Gewährung von Fresh Money geboten, um eine Qualifikation als Eigenkapitalersatz samt Rückzahlungssperre in der Krise und Nachrangigkeit in der Insolvenz zu vermeiden.
- Insolvenzfestigkeit: Die rechtliche Beständigkeit der Treuhandkonstruktion muss sowohl für den Fall einer Insolvenz des Treugebers (Altgesellschafter) als auch der Zielgesellschaft selbst abgesichert sein.
- Kapitalmarktrecht: Bei börsennotierten Gesellschaften müssen strenge Melde- und Ad-hoc-Pflichten beachtet werden.
- Steuerrecht: Transaktionen im Rahmen der Treuhand werfen komplexe steuerliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer.
Zusätzlich sollte eine Sanierungstreuhand so konzipiert sein, dass sie die spezifischen operativen und rechtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Branche – sei es die Immobilienbranche, der Automotive-Sektor oder der Einzelhandel – passgenau abbildet.
Fazit
Die Sanierungstreuhand hat sich in der modernen Sanierungspraxis als äußerst valides und flexibles Instrument etabliert. Sie bietet insbesondere dann eine tragfähige Brücke, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit oder die Handlungsbereitschaft der bisherigen Eigentümer an ihre Grenzen stößt. Durch ihren klaren rechtlichen Rahmen und ihre hohe Flexibilität ermöglicht sie es, veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schnell, adäquat und interessengerecht Rechnung zu tragen.
AutorIn
Markus Fellner
Partner
Florian Henöckl
Rechtsanwalt