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Die doppelseitige Sanierungstreuhand

08.05.2019 - Lesezeit: 5 Minuten

AutorIn

Florian Kranebitter

Partner

In einem Szenario, in dem das Sicherheitenpaket der Finanzierungsparteien bereits Verpfändungen von Anteilen oder sonstigen Vermögenswerten (wie Immobilien oder Immaterialgüterrechte) der Schuldnergesellschaft umfasst, ruft eine Durchsetzung zu einem Zeitpunkt, wenn der Schuldner mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert ist, verglichen mit einem Verkauf in einem strukturierten Verkaufsprozess üblicherweise eine wesentlich geringere Erholung hervor. Als eine mögliche Struktur, mit der derartige Zwangsverkaufsszenarien vermeidbar sind und gleichzeitig ein gemeinsamer Nenner zwischen dem Wunsch der Schuldner (und deren Stakeholdern) nach fortgesetzter oder zusätzlicher Finanzierung und dem Interesse der Gläubiger an der Wahrung oder sogar Steigerung des Werts ihres Sicherheitenpakets gefunden werden kann, hat sich die „doppelseitige Sanierungstreuhand“ entwickelt.

Die Grundstruktur einer doppelseitigen Sanierungstreuhand, die beispielsweise Gesellschaftsanteile umfasst, sieht folgendermaßen aus:

  • Gläubiger und Gesellschafter bestellen gemeinsam einen Sanierungstreuhänder und vereinbaren, dass das Eigentum an den verpfändeten Anteilen auf den Treuhänder übertragen wird.
  • Der Treuhänder ist sodann der uneingeschränkte rechtliche Eigentümer bzw. Inhaber der Anteile und aller damit verbundenen Rechte, einschließlich der Stimmrechte (Vollrechtstreuhand).
  • Im Treuhandvertrag werden allgemeine Leitlinien für das Treuhandverhältnis festgelegt, wobei administrative und wirtschaftliche/sicherheitsbezogene Komponenten umfasst sind.
  • Die wesentlichen Bestimmungen eines Treuhandvertrags, die eine Sanierungstreuhand „doppelseitig“ machen, sehen vor, dass der Treuhänder von den Gläubigern und Gesellschaftern unabhängig ist (Verzicht auf das Weisungsrecht), dass die Treuhandschaft grundsätzlich unwiderruflich ist, und dass der Treuhänder mit der Wahrung der Interessen mehrerer Parteien, d.s. üblicherweise die Interessen des Schuldnerunternehmens, der Gesellschafter und der Gläubiger, beauftragt ist.
  • Typische weitere Inhalte des Treuhandvertrags sind Regeln für die Geschäftsleitung der Schuldnergesellschaft (einschließlich des Rechts des Treuhänders, die Geschäftsleitung zu bestellen), Meilensteine und Zeitpläne für die Sanierung der Gesellschaft, sowie Auslöser für eine Rückübertragung der Anteile oder die Einleitung eines Verkaufsprozesses, einschließlich Leitlinien und Bedingungen für einen solchen Prozess und einer unwiderruflichen Vollmacht für den Verkauf der Anteile.

Während allgemeine Treuhandverhältnisse mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Treugebers automatisch enden, hat der OGH den Fortbestand von doppelseitigen Treuhandverhältnissen bestätigt. Um von dieser insolvenzbeständigen Wirkung profitieren und einer Anfechtung der Treuhandschaft und der in ihrem Rahmen getätigten Transaktionen, z.B. wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung, vorbeugen zu können, ist Sorgfalt bei der Strukturierung und Gestaltung des zugrundeliegenden Treuhandvertrags notwendig. Dies gilt auch hinsichtlich der Vermeidung einer Qualifizierung von Treugebern oder des Treuhänders als Gesellschafter im Sinne des Eigenkapitalersatzgesetzes (EKEG). Darüber hinaus ist aus Sicht der Gläubiger auch besondere Vorsicht in Hinblick auf sie möglicherweise treffende Haftungsrisiken geboten, insbesondere wie sie aus Präzedenzfällen zur faktischen Geschäftsführung und zur Haftung für die verspätete Beantragung von Insolvenzverfahren (Insolvenzverschleppung) ableitbar sind.

Fazit:

Die doppelseitige Sanierungstreuhand kann ein tragfähiges Instrument sein, wenn es um den Ausgleich offenkundig unterschiedlicher Interessen der Parteien in einem Finanzierungs-Restrukturierungsszenario zum Nutzen aller beteiligten Parteien geht. Die ausgeglichene vorausschauende Strukturierung und Gestaltung des zugrunde liegenden Treuhandvertrags bleibt ein wesentlicher Faktor für den Erfolg einer solchen Konstruktion.

AutorIn

Florian Kranebitter

Partner