Das neue Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerKRÄG 2026)
03.08.2026
AutorIn
Stefan Sallat
Rechtsanwalt
Das Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerKRÄG 2026) wurde im Mai 2026 im österreichischen Nationalrat beschlossen. Das Gesetz wird am 20. November 2026 in Kraft treten.
Was regelt das österreichische Verbraucherkreditgesetz?
Das österreichische Verbraucherkreditgesetz (VKrG) regelt Kredite und andere Finanzierungen, die Unternehmer Verbrauchern gewähren. Es wurde zur Umsetzung der früheren EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG geschaffen. Ziel des Ver-braucherkreditrechts ist es, Verbraucher vor und während eines Kreditvertrags besser zu informieren und bestimmte Schutzregeln für Kreditverträge vorzusehen.
Die verschiedenen nationalen Regelungen werden derzeit durch die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 wesentlich verändert. Diese Richtlinie wurde am 30. Oktober 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und musste bis 20. November 2025 umgesetzt werden. Die Richtlinie ist vollharmonisierend, sodass Österreich in den geregelten Bereichen grundsätzlich keine abweichenden nationalen Regeln vorsehen darf, auch nicht zugunsten der Verbraucher.
Was sind die wichtigsten Neuerungen?
Die wichtigste Neuerung ist die starke Erweiterung des Anwendungsbereichs. Künf-tig sollen auch viele zins- und gebührenfreie Finanzierungen erfasst werden, also etwa bestimmte „Buy Now Pay Later“-Modelle, bei denen Verbraucher Waren oder Dienstleistungen sofort erhalten und erst später zahlen. Dadurch können auch neue Anbieter, insbesondere im Online-Handel, stärker unter das Verbraucherkreditrecht fallen.
Auch hinsichtlich der Informationspflichten gegenüber Verbrauchern vor Abschluss eines Kreditvertrags werden die Regeln strenger. Die Richtlinie erweitert die Informationspflichten in der Werbung und vor Vertragsschluss und verlangt unter anderem klarere Standardinformationen und Warnhinweise. Außerdem sollen Verbraucher Informationen künftig verstärkt auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger ihrer Wahl erhalten können.
Weitere Änderungen gibt es bei der Kreditwürdigkeitsprüfung. Kredite dürfen nach der neuen Richtlinie nur gewährt werden, wenn die Prüfung ergibt, dass der Verbraucher seine Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag wahrscheinlich erfüllen kann. Damit wird das Verbraucherkreditrecht stärker an Regeln angelehnt, die bereits aus dem Wohnimmobilienkreditbereich bekannt sind.
Die neue Richtlinie berücksichtigt außerdem stärker die zunehmende Digitalisierung. Sie enthält Regeln für digital angebotene Kredite und für die Darstellung von Informationen auf technischen Geräten wie Smartphones. Voreingestellte Optionen, etwa bereits angekreuzte Kästchen beim digitalen Vertragsabschluss, sollen nicht als Zustimmung des Verbrauchers gelten.
Weitere Neuerungen betreffen unter anderem ein Diskriminierungsverbot bei der Kreditvergabe, Regeln gegen übermäßig hohe Kreditkosten sowie Änderungen bei Überziehungsmöglichkeiten und Überschreitungen. Bei vorzeitiger Rückzahlung soll der Verbraucher weiterhin eine Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits für die verbleibende Laufzeit erhalten, wobei die neue Richtlinie versucht, die durch die EuGH-Rechtsprechung entstandenen Fragen klarer zu regeln. Zuletzt wird auch die Werbung für Kreditprodukte stärker reguliert. Künftig müssen klare Warnhinweise vorgesehen werden, die — vergleichbar mit Warnhinweisen auf Tabakprodukten — darauf abzielen, dem Verbraucher bewusst zu machen, dass ein Kredit auch Geld kostet.
Fazit
Das Verbraucherkreditgesetz soll Verbraucher bei Krediten schützen, indem es Transparenz, Information und verantwortliche Kreditvergabe sicherstellt. Durch die neue EU-Richtlinie wird dieser Schutz künftig auf mehr Finanzierungsformen ausgeweitet, insbesondere auf unentgeltliche Zahlungsaufschübe und digitale „Buy Now Pay Later“-Modelle. Für Banken, Zahlungsdienstleister, Händler und Online-Anbieter bedeutet das voraussichtlich mehr rechtliche Pflichten und höheren Anpassungsbedarf.
AutorIn
Stefan Sallat
Rechtsanwalt