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Das Kautionsband ist bald Geschichte

04.08.2022

AutorIn

Edda Moharitsch-Unfricht

Rechtsanwältin

Seit dem 8. Juli 2022 kann im Grundbuch kein Kautionsband mehr angemerkt werden. Entsprechende Begehren werden vom Grundbuchsgericht unter Verweis auf die neue Rechtslage abgewiesen. Bereits bestehende Anmerkungen werden in Zukunft automatisch gelöscht. Das Kautionsband wird daher gänzlich verschwinden.

Bisherige Rechtslage

Bisher wurde bei Hypotheken, die zur Deckung von Pfandbriefen und fundierten Bankschuldverschreibungen nach dem Hypothekenbankgesetz (HypBG), Pfandbriefgesetz (PfandbriefG) und dem Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen (FBSchVG) dienen, das Kautionsband im Grundbuch angemerkt.

Neue Rechtslage seit 8. Juli 2022

Nun hat die EU im Zuge ihrer Änderungen der Kreditvergaberichtlinien der Banken das Kautionsband gestrichen. In Umsetzung der Richtlinie ist mit Ablauf des 7. Juli 2022 gemäß BGBl. I 199/2021 sowohl das Hypothekenbankgesetz (HypBG) als auch das Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen (FBSchVG) außer Kraft getreten (siehe dazu den Blog-Beitrag vom 28.12.2021).

Der Anmerkung des Kautionsbandes fehlt damit seit 8. Juli 2022 die gesetzliche Grundlage. Bei Grundbuchsanträgen, mit welchen neben der Einverleibung eines Pfandrechtes auch die Anmerkung des Kautionsbandes beantragt wird, wird dieses Mehrbegehren auf Anmerkung des Kautionsbandes vom Grundbuchsgericht seit 8. Juli 2022 daher abgewiesen.

Sollte bei einem Treuhandschreiben der Bank der Treuhandauftrag noch die Anmerkung eines Kautionsbandes umfassen, so ist dieser Punkt zu streichen, weil der Treuhänder diese Verpflichtung rein faktisch gar nicht mehr erfüllen kann.

Bestehende Anmerkungen eines Kautionsbandes werden in Zukunft gelöscht

Bereits bestehende grundbücherliche Anmerkungen eines Kautionsbandes sind nach Ablauf von 12 Monaten nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes über Auftrag der Bundesministerin für Justiz automatisiert zu löschen. Verfügungen über Pfandrechte mit angemerktem Kautionsband, insbesondere deren Löschung, bedürfen keiner Mitwirkung des Regierungskommissärs oder Treuhänders. Ebenso kann deren Benachrichtigung unterbleiben.

Zusammenfassung

Neueintragungen der Anmerkung eines Kautionsbandes sind seit 8. Juli 2022 nicht mehr möglich. Entsprechende Begehren werden vom Grundbuchsgericht unter Verweis auf die neue Rechtslage abgewiesen. Bestehende Anmerkungen werden in Zukunft gelöscht werden, sodass im Grundbuch in Zukunft keine Anmerkung eines Kautionsbandes mehr existieren wird. 
 

AutorIn

Edda Moharitsch-Unfricht

Rechtsanwältin