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COVID-19: Update Lockerungen für Handel- und Dienstleistungsunternehmen sowie Gastgewerbe

02.07.2020 - Lesezeit: 2 Minuten

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Mit der 6.Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung kommt es zu weiteren Lockerungen für Handel- und Dienstleistungsunternehmen sowie Änderungen im Gastgewerbe. Die COVID-19-LV sieht derzeit folgende Regelungen vor:

 

  • Grundsätzlich entfällt die Vorgabe, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Lediglich in öffentlichen Apotheken ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. 
  • Weiterhin ist ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben einzuhalten. Sollte der Sicherheitsabstand auf Grund der Eigenart der Dienstleistung nicht eingehalten werden können (zB bei Friseuren), ist sicherzustellen, dass durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
  • Die Verpflichtung zur Einhaltung des Abstandes gilt nicht zwischen Menschen mit Behinderungen und deren Begleitpersonen, die persönliche Assistenz- oder Betreuungsleistungen erbringen sowie unter Wasser.
  • Das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht für Kinder bis zum 6. Lebensjahr und für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske nicht zugemutet werden kann.
  • Betriebsstätten des Gastgewerbes dürfen nun im Zeitraum zwischen 05.00 und 01.00 des folgenden Tages betreten werden. Ebenso sind nun größere Besuchergruppen an einem Tisch erlaubt.
  • Die Verabreichungsplätze sind so einzurichten, dass zwischen den Besuchergruppen ein Abstand von mindestens einem Meter besteht. Dies gilt nicht, wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung (zB Abgrenzung durch Plexiglasscheiben) das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
  • Kunden haben gegenüber anderen Besuchern, die nicht zu ihrer Besuchergruppe gehören, einen Mindestabstand von 1 m einzuhalten.
  • Selbstbedienung ist zulässig, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

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