20. EU-Sanktionspaket
21.04.2026
AutorIn
Peter Blaschke
Rechtsanwalt
Am 24. Februar 2022 jährte sich der Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine bereits zum vierten Mal. Die bisherigen wirtschaftlichen und finanziellen Gegenmaßnahmen der EU zeigen zunehmend Wirkung: So fielen 2025 die russischen Steuereinnahmen aus Öl- und Gasgeschäften um beinahe ein Viertel im Vergleich zu 2024 und erreichten damit den niedrigsten Wert seit 2020. Dennoch gilt es, weiterhin Lücken zu schließen. Daher hat die EU-Kommission jüngst einen weiteren Vorschlag für das mittlerweile 20. Sanktionspaket vorgelegt. Für europäische Unternehmen bedeutet dies, dass das ohnehin dichte Netz an Vorschriften weiterwächst.
Rückblick: Die Kernpunkte des 19. Sanktionspakets
Um die neuen Maßnahmen richtig einzuordnen, lohnt sich ein kurzer Blick auf das umfassende 19. Sanktionspaket vom Oktober 2025. Im Fokus stand die Bekämpfung von Umgehungsgeschäften. Für die Unternehmenspraxis waren vor allem folgende Punkte relevant:
i. Erweiterte Exportkontrollen: Die Ausfuhrbeschränkungen für sogenannte „Dual-Use“-Güter (Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können) wie Mikroelektronik, Werkzeugmaschinen und Drohnen wurden massiv verschärft. Zudem wurden 45 neue Organisationen gelistet, die an der Umgehung dieser Verbote beteiligt waren. Darunter waren auch zahlreiche Unternehmen in Drittländern wie China, Indien und Thailand.
ii. Dienstleistungsverbote: Ein kritischer Einschnitt für die IT- und Tech-Branche war das Verbot, KI-Dienste, IT-Dienstleistungen im Bereich des Hochleistungsrechnens sowie gewerbliche, weltraumgestützte Dienste für die Regierung Russlands oder sonstige in Russland niedergelassenen Organisationen bereitzustellen.
iii. Schattenflotte & Logistik: Das Verbot der Rückversicherung von Schiffen der sogenannten „Schattenflotte“ sowie Zugangssperren zu europäischen Häfen für über 100 weitere Schiffe schränkten den sanktionswidrigen Transport stark ein.
iv. Finanz- und Krypto-Sanktionen: Die EU reagierte auf die russische Nutzung von Kryptoanlagen, wie etwa den staatlich unterstützten Stablecoin A7A5, mit harten Transaktionsverboten und weitete diese auf sämtliche Kryptofinanzdienstleister aus. Die Zusammenarbeit mit dem russischen nationalen Zahlungskartensystem „Mir“ wurde europäischen Wirtschaftsakteuren ebenfalls untersagt.
Vorausschau: Die Kernpunkte des 20. Sanktionspakets
Im Fokus des geplanten 20. Pakets stehen die folgenden Kernpunkte:
i. Neue Import- und Exportverbote: Umfasst sind weitere direkte Handelsbeschränkungen, wobei abgesehen von Einfuhrverboten für kritische Mineralien und militärisch genutzte Güter insbesondere auch das Einführen eines vollständigen Verbots an Seeverkehrsdiensten für russisches Rohöl von der Kommission geplant ist. Unternehmen müssen sich daher darauf einstellen, dass zusätzliche Güterkategorien vom grenzüberschreitenden Handel ausgeschlossen werden.
ii. Fokus auf den Finanz- und Kryptosektor: In der Vergangenheit waren bereits Großbanken im Visier. Nun sollen gezielt regionale russische Banken sowie weitere Akteure aus dem Krypto-Sektor sanktioniert werden, um Finanzierungswege weiter auszutrocknen.
iii. Einschränkungen bei Logistikdienstleistungen: Die bisherigen Maßnahmen sollen ausgeweitet werden. Künftig werden auch Hafendienste, Versicherungen und Zertifizierungen von neuen Restriktionen betroffen sein.
Nationale Ebene: Die 6. und 7. Sanktionen-Durchführungsverordnung
Neben den EU-Vorgaben haben Unternehmen auch die nationale Umsetzung internationaler Sanktionen im Blick zu behalten. Ende März 2026 wurden durch den Bundesminister für Finanzen die 6. und 7. Sanktionen-Durchführungsverordnung (Sankt-DV) gemäß § 2 des Sanktionengesetzes 2024 (SanktG) kundgemacht. Diese nationalen Verordnungen dienen der unmittelbaren Umsetzung von Sanktionsbeschlüssen des UN-Sicherheitsrates gegen bestimmte Personen und Einrichtungen.
Diese Verordnungen wirken als eine Art „Überbrückung“. Die Verordnungen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Kundmachung und treten erst an dem Tag außer Kraft, an dem eine direkt anwendbare Sanktionsmaßnahme der Europäischen Union in Kraft tritt, welche exakt dieselben völkerrechtlichen Vorgaben der UN umsetzt. Für spezifische EU-Sanktionen gegen Russland bleiben zwar primär die entsprechenden EU-Verordnungen maßgeblich.
Fazit
Das 20. EU-Sanktionspaket ist ein weiterer, konsequenter Schritt zur völkerrechtlichen Isolierung Russlands. Die stetige Ausweitung der Maßnahmen – insbesondere auf den Dienstleistungssektor, Drittländer und Krypto-Währungen – erhöht die rechtliche Komplexität für die Wirtschaft erheblich. Um empfindliche Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden, ist ein funktionierendes, engmaschiges Compliance-Management für jedes international tätige Unternehmen heute unerlässlich.
AutorIn
Peter Blaschke
Rechtsanwalt