Verwaltungsgericht Wien bestätigt Darmkrebs-Screening-Ausschreibung; fwp berät erfolgreich den Wiener Gesundheitsfonds
08.08.2024

Wien, 8. August 2024: Das Verwaltungsgericht Wien hat in der gestern ergangenen Grundsatzentscheidung bestätigt, dass der Wiener Gesundheitsfonds das geplante Darmkrebs-Screening-Programm umsetzen und in einer EU-weiten Ausschreibung Umsetzungspartner:innen suchen darf. Die Ärztekammer Wien hatte zuvor Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Screening-Programms und der Ausschreibung geäußert. Unter der Federführung von fwp Partner Michael Hecht berät Fellner Wratzfeld & Partner (fwp) den Wiener Gesundheitsfonds.
Das Verwaltungsgericht Wien hat in der gestern Mittag ergangenen Grundsatzentscheidung die geplante EU-weite Ausschreibung des Wiener Gesundheitsfonds zur Umsetzung des geplanten Darmkrebs-Screening-Programms bestätigt. Ziel dieser Gesundheitsinitiative ist die frühzeitige Erkennung einer Darmkrebsgefährdung mittels eines Testkits für zu Hause. Dadurch sollen die Heilungschancen bei Erkrankung künftig maßgeblich erhöht werden.
Vorab hatte die Wiener Ärztekammer Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit des Darmkrebs-Screening-Programms geäußert und die EU-weite Ausschreibung zur Umsetzung des Programms vor dem Verwaltungsgericht Wien bekämpft. Dabei hat die Ärztekammer Wien behauptet, dass die Darmkrebsvorsorge Teil des Vorsorgeauftrages der Sozialversicherung sei und das Screening-Programm daher nur über die Sozialversicherungen abgewickelt werden dürfe. Das Verwaltungsgericht Wien ist der Rechtsansicht der Ärztekammer Wien jedoch nicht gefolgt und hat die Zulässigkeit des Darmkrebs-Screening-Programms sowie der Ausschreibung bestätigt. Damit kann die Umsetzung des Darmkrebs-Screening-Programms für die Wiener Bevölkerung weiter vorangetrieben werden.
„Gemeinsam mit der Stadt Wien freuen wir uns über den Zuspruch des Verwaltungsgericht Wien und die damit erfolgte Bestätigung der Ausschreibung für dieses nachhaltige und zukunftsträchtige Gesundheitsprojekt“, so fwp Partner Michael Hecht, der das Mandat gemeinsam mit fwp Rechtsanwalt Bernhard Scherzer und fwp Associates Armin Gamsjäger und Lukas Reichmann betreut.