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OGH-Entscheidung steht fest: Stadt Wien kann 2017 mit Neugestaltung der Copa Cagrana beginnen

01.09.2016

Nach über fünf Jahren intensiver Auseinandersetzung von fwp Partner Dr. Michael Hecht und seinem Team mit der „Copa Cagrana“ hat der OGH nun eine endgültige Entscheidung getroffen.

Fellner Wratzfeld & Partner hat die Stadt Wien im jahrelangen Rechtsstreit gegen den Generalpächter Norbert Weber im Hinblick auf die Räumung der desolat erscheinenden Lokalmeile „Copa Cagrana“ erfolgreich vertreten. Der OGH hat sämtliche Rechtsmittel des Generalpächters zurückgewiesen. Das Räumungsurteil des Bezirksgerichts Donaustadt ist somit rechtskräftig und eine Neuaufrollung des Verfahrens auszuschließen.

Nachdem die Räumung erfolgreich durchgeführt und die langwierigen Verfahren – mehr als 40 Zivilprozesse und Verwaltungsverfahren –  abgeschlossen werden konnten, steht einer Neugestaltung nun nichts mehr im Wege. Die Stadt Wien beginnt hiermit voraussichtlich 2017. Laut Information der Stadt Wien wird sich das Freizeitareal auf eine Fläche von drei Hektar erstrecken. Zusätzlich wird eine 300 Meter lange Wasserfront mit unterschiedlichen Nutzungsbereichen, unterschiedlicher Gastronomie und zahlreiche Freiflächen neu belebt werden.

Durch die erfolgreiche Begleitung der Stadt Wien durch Fellner Wratzfeld & Partner kann die Copa Cagrana zukünftig als moderner Freizeitstandort entwickelt und optimal genutzt werden.