OGH-Entscheidung: fwp verteidigt erfolgreich Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln für Energieversorger
08.05.2026
In einem richtungsweisenden Verfahren konnte fwp einen wesentlichen Erfolg für die Energiebranche erzielen. Gegenstand des Verfahrens war die Überprüfung von Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines namhaften österreichischen Energieversorgers. Die Zulässigkeit der bekämpften Preisanpassungsklauseln wurde schließlich rechtskräftig vom Obersten Gerichtshof bestätigt.
Rechtliche Ausgangslage und Verfahrensgang
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Rahmen einer Verbandsklage die Unzulässigkeit bestimmter Klauseln zur Preisanpassung geltend gemacht. Nachdem das Verfahren die Vorinstanzen durchlaufen hatte, hat nun der Oberste Gerichtshof die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt.
Die Kernpunkte der Entscheidung
Die Gerichte haben die Rechtsansicht von fwp bestätigt und ausgesprochen, dass die beanstandeten Klauseln zulässig sind. Die Anpassungsmechanismen stehen im Einklang mit den Verbraucherschutzbestimmen.
- Eine auf durchschnittlichen Kostenfaktoren beruhende Preisanpassungsklausel ist nicht gröblich benachteiligend, wenn sie Schwankungen herausnimmt und Risiken verteilt.
- Eine Durchschnittsbetrachtung der Energie-, Personal-, Wartungs- und Verwaltungskosten mehrerer Netze bei der Arbeitspreiskalkulation und eine gewichtete, kostenneutrale und Kostenänderungen wiedergebende Indexanpassung eines solchen einheitlichen Tarifs, ist sachlich gerechtfertigt, wenn diese Indexanpassung österreichischen Energieindizes und österreichischen Verbraucherpreisindizes folgt.
- § 6 Abs 2 Z 4 KSchG ist auf langfristige Energielieferverträge nicht anwendbar, da diese nicht darauf angelegt sind, dass sie ihre Leistung innerhalb von zwei Monaten nach dem Vertragsabschluss vollständig erbringen.
- Die Klauseln sind für die Kund:innen zudem ausreichend bestimmt und nachvollziehbar formuliert. Die Bedingungen, unter denen Preisänderungen erfolgen, wurden im Verfahren als klar erkennbar, transparent und nicht überraschend eingestuft.
Expertise im Energierecht und bei Verbandsklagen
Das fwp-Team unter der Leitung von Partnerin Mag. Monika Sturm konnte durch eine fundierte Argumentation überzeugen. Dieser Erfolg unterstreicht die langjährige Erfahrung der Kanzlei in der Vertretung von Infrastrukturunternehmen bei strategisch bedeutsamen Verbandsklagen. Mit diesem Urteil liegt nun eine wichtige Orientierungshilfe für die gesamte österreichische Energiewirtschaft vor, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung künftiger Lieferverträge in einem volatilen Marktumfeld.