Gastbeitrag "OIZ" | Was mit dem Bauwerksbuch in Wien kommt
14.09.2026
Mit der Wiener Bauordnungsnovelle 2023 wurde die Pflicht zur Erstellung eines Bauwerksbuchs auf bestimmte Altbauten ausgeweitet. Darin werden der Zustand des Gebäudes, sicherheitsrelevante Bauteile, Prüfungen, Mängel und notwendige Sanierungsmaßnahmen dokumentiert. Das Bauwerksbuch muss laufend aktualisiert und von Eigentümern bzw. Hausverwaltungen fortgeführt werden.
Besonders im Fokus stehen Haftungsfragen: Werden Prüf-, Instandhaltungs- oder Dokumentationspflichten nicht erfüllt, können neben Geldstrafen auch zivilrechtliche Haftungs- und Regressansprüche entstehen. Klare Zuständigkeiten zwischen Eigentümern, Hausverwaltungen und Fachleuten sind daher wichtig.
Auch bei Immobilientransaktionen spielt das Bauwerksbuch eine wichtige Rolle, da dokumentierte Mängel und notwendige Sanierungen den Wert einer Liegenschaft beeinflussen können. Aufgrund der Fristen bis 2027 bzw. 2030 und des erwarteten Aufwands wird empfohlen, frühzeitig mit der Erstellung und Erfassung zu beginnen.
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