Gastbeitrag "Der Standard" | Rückflug verspätet: Muss der Arbeitgeber trotzdem das Entgelt zahlen?
30.08.2026
Rückflug verspätet oder gestrichen und der erste Arbeitstag steht vor der Tür. Was nun?
Nicht immer müssen Arbeitnehmer:innen die dadurch entstehende Abwesenheit selbst „ausbaden“. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine unvorhersehbare Flugverspätung oder -annullierung als persönliche Dienstverhinderung gelten und damit eine Entgeltfortzahlung begründen.
In ihrem Gastbeitrag beleuchten Partnerin Monika Sturm und Associate Claudia Magor, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, welche Pflichten Arbeitnehmer:innen gegenüber ihrem Arbeitgeber haben und warum es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt.
Den vollständigen Beitrag gibt es hier zu lesen.