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Gastbeitrag "Der Standard" | Rückflug verspätet: Muss der Arbeitgeber trotzdem das Entgelt zahlen?

30.08.2026

Rückflug verspätet oder gestrichen und der erste Arbeitstag steht vor der Tür. Was nun?

Nicht immer müssen Arbeitnehmer:innen die dadurch entstehende Abwesenheit selbst „ausbaden“. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine unvorhersehbare Flugverspätung oder -annullierung als persönliche Dienstverhinderung gelten und damit eine Entgeltfortzahlung begründen.

In ihrem Gastbeitrag beleuchten Partnerin Monika Sturm und Associate Claudia Magor, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, welche Pflichten Arbeitnehmer:innen gegenüber ihrem Arbeitgeber haben und warum es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt.

Den vollständigen Beitrag gibt es hier zu lesen.

Rückflug verspätet: Muss der Arbeitgeber trotzdem das Entgelt zahlen? - Wirtschaftsrecht - derStandard.at › Recht