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fwp vertritt Stadt Wien erfolgreich im Rechtsstreit um 3. Piste

07.07.2017

fwp begleitete die Stadt Wien als Befürworterin der 3. Piste erfolgreich im VfGH-Verfahren.

 fwp hat die Stadt Wien als vom Projekt 3. Piste betroffene Gemeinde beraten und auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren vertreten. Die Stadt Wien hat sich von Beginn an für die Realisierung des Vorhabens unter Gewährleistung der Minimierung der Lärmbetroffenheit eingesetzt. Dies wird sich nach der nunmehrigen VfGH-Entscheidung realisieren lassen.

Der Verfassungsgerichtshof hat das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zur 3. Piste wegen Verletzung des Gleichheitssatzes aufgehoben. Dabei wurden wesentliche Argumente aufgegriffen, die die Stadt Wien in ihrer von fwp verfassten Stellungnahme vorgebracht hat. „Das gestern verkündete Erkenntnis des VfGH entspricht vollauf dem Rechtsstandpunkt der Stadt Wien. Die Begründung, die der VfGH für seine Entscheidung herangezogen hat, war ein Leitargument, das fwp im Verfahren beim VfGH sowie im parallelen Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof vertreten hat“, so fwp-Partner Michael Hecht.

Nach der Aufhebung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts durch den Verfassungsgerichtshof geht die Rechtssache zurück an das Bundesverwaltungsgericht, das ausgehend vom Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs neuerlich entscheiden muss. „Wir sind zuversichtlich, dass eine neuerliche Prüfung des Projekts, nach Maßgabe der vom Verfassungsgerichtshof heute verkündeten Entscheidung, letztlich positiv ausfallen wird“, so fwp-Partner Michael Hecht abschließend.