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fwp berät erfolgreich beim UVP-Verfahren des Stadtentwicklungsprojekts "Oberes Hausfeld"

29.01.2024

Wien, 29. Jänner 2024: Unter der Federführung von Michael Hecht und Josef Peer berät Fellner Wratzfeld & Partner (fwp) die ARGE Oberes Hausfeld, bestehend aus 19 Bauträger:innen, bei der Umsetzung des rund 23 Hektar umfassenden Stadtentwicklungsprojekts in der Wiener Donaustadt. Das Projekt erreicht mit der Rechtskraft des UVP-Genehmigungsbescheids der Wiener Landesregierung einen weiteren Meilenstein.  

Das an der U2 geplante und 2020 durch den Wiener Gemeinderat gewidmete Projekt "Oberes Hausfeld" in der Donaustadt stellt ein Schlüsselgebiet in der Wiener Stadtentwicklung dar. Das bis voraussichtlich 2029 fertiggestellte Projekt verfolgt vorrangig das Ziel, leistbaren Wohnraum zu schaffen.
Auf der rund 395.000 m2 großen oberirdischen Bruttogeschoßfläche wird ein neuer Stadtteil mit hauptsächlich leistbarem Wohnraum (Wohnbauförderung / Wohnbauinitiative) und einer belebten Erdgeschoßzone mit Teilnutzungen aus Einzelhandel, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen errichtet. Darüber hinaus wird das rund 23 Hektar große Projektgebiet soziale Infrastrukturen wie Kindergärten und einen Schulcampus beinhalten. Es handelt sich bei dem Stadtentwicklungsvorhaben um eines der komplexesten und langwierigsten Infrastrukturprojekte in Wien.

Zusätzlich setzt das geplante Projekt auf effiziente Energiekonzepte.

Der überwiegende Teil der Wohnbebauung wird im Niedrigenergiehausstandard errichtet. Darüber hinaus werden mehr als die Hälfte der einzelnen Baukörper mit äußerst effizienten Energiesystemen (Tiefensonden, Photovoltaik, Solarthermie sowie Wärmerückgewinnungsanlagen) ausgestattet. Mit der darüber hinaus exzellenten Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz (2 U-Bahn-Stationen) entspricht das neue Stadtentwicklungsgebiet den höchsten ökologischen Umweltstandards im europäischen Vergleich.

Das Projekt Oberes Hausfeld stellt aufgrund der mannigfaltigen Problemstellungen verschiedenster rechtlicher Themenbereiche eines der diffizilsten Infrastrukturprojekte der letzten Jahre dar. Mit der Rechtskraft des UVP-Genehmigungsbescheids haben wir einen weiteren wichtigen Meilenstein in dem langjährigen Verfahren erreicht“, so Michael Hecht, welcher gemeinsam mit Josef Peer federführend die ARGE Oberes Hausfeld unter anderem im Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung berät.