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fwp berät BAWAG P.S.K. bei der Einziehung von Partizipationskapital

14.03.2014

Wien, 14. März 2014. Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH hat die BAWAG P.S.K. bei der vollständigen Rückzahlung von Partizipationskapital an die Republik Österreich vertreten.

Die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft (BAWAG P.S.K.) hat im Dezember 2009 Partizipationskapital mit einem Gesamtvolumen von EUR 550.000.000,‑ emittiert. Das Partizipationskapital wurde  aufgrund des Finanzmarktstabilitätsgesetzes (FinStaG) von der Republik Österreich gezeichnet, diente nach der Finanzkrise der Stärkung des Kernkapitals österreichischer Banken und wurde von der FIMBAG Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft als Treuhänder des Bundes gehalten.

Die BAWAG P.S.K. hat im Juni 2013, Dezember 2013 und im März 2014 Teileinziehungen dieses Partizipationskapitals vorgenommen und dieses mit Rückzahlung einer letzten Tranche in Höhe von EUR 350.000.000,‑ nunmehr zu Gänze rückgeführt.

„Wir freuen uns, eine langjährige Klientin mit unserer Expertise im Schnittbereich von Bankaufsichtsrecht und Gesellschaftsrecht bei dieser wesentlichen Maßnahme unterstützt zu haben“, so fwp Partner Markus Fellner.