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Expertenforum: fwp mit Impulsvortrag zum Thema „Städtebauliche Verträge“ an der TU Wien

21.12.2016

Bei einer Kooperationsveranstaltung von TU Wien, der Alliance of Professional Real Estate Developers and Managers (APRE) und der Überbau Akademie waren Fellner Wratzfeld & Partner mit fachlichem Know-how vertreten. fwp-Partner Michael Hecht hielt einen Impulsvortrag zum rechtlichen Rahmen, das Junktimierungsverbot und die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von städtebaulichen Verträgen.

Die Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH ist eine der führenden Anwaltskanzleien im Bereich Wirtschaftsrecht. Einen wesentlichen Beratungsbereich der Kanzlei bilden große Bau- und Infrastrukturprojekte. So ergab sich die Präsenz der Wiener Anwaltskanzlei bei einem Expertenforum an der TU Wien zum Thema „Städtebauliche Verträge“.

RA Dr. Michael Hecht setzte sich insbesondere mit dem Thema „Der rechtliche Rahmen, das Junktimierungsverbot und die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten“ auseinander und diskutierte im Anschluss an das Impulsstatement im Plenum mit Dr. Daniela Strassl, MBA (Magistratsdirektion Wien), Dipl.-Ing. Christof Schremmer (Österreichisches Institut für Raumplanung), Dipl.-Ing. Reinhard Schertler (S+B, I+R Gruppe), sowie Dipl.-Ing. Evelyn Susanne Ernst-Kirchmayr (APRE) darüber, wie seit der Wiener Bauordnungsnovelle 2014 Raumordnungsverträge bzw. städtebauliche Verträge auch in Wien erfolgreich eingesetzt und insbesondere zur Entwicklung großer Städtebauvorhaben genutzt werden können. Dabei wurden sowohl Fallbeispiele als auch rechtliche und wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten sowie Grenzen erörtert und diskutiert.

Michael Hecht dazu: “Anders als in anderen Bundesländern waren in Wien derartige Verträge in der Vergangenheit nicht möglich. Gerade für Wien, dessen urbanes Umfeld und die Notwendigkeit der Realisierung großer Projekte hat aber der städtebauliche Vertrag in ganz kurzer Zeit dazu beigetragen, große städtebauliche Vorhaben zur Zufriedenheit sowohl von Projektentwicklern als auch der Stadt Wien voranzutreiben. Die Projekte, die wir seit 2015 begleiten konnten, zeigen dies. Allerdings darf auch die Komplexität derartiger Vereinbarungen nicht unterschätzt werden; dennoch konnten zufriedenstellende Lösungen erarbeitet werden, und es wird mit Sicherheit in den nächsten Monaten zu einer Weiterentwicklung dieses Instruments kommen. Wir freuen uns auf diese spannende Aufgabe.“