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fwp kämpft erfolgreich gegen die Aufhebung der Grundumlagenverordnung

11.01.2018

fwp hat die Fachgruppe Holzindustrie der Wirtschaftskammer Oberösterreich (WKOÖ) erfolgreich vor dem Verfassungsgerichtshof betreffend Anträge auf Aufhebung der Grundumlagenverordnung vertreten.

Das aufgrund von drei Beschwerden gegen Umlagenbescheide von Unternehmen der Holzindustrie angerufene Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf vollständige oder teilweise Aufhebung der Grundumlagenverordnung der Fachgruppe Holzindustrie gestellt. Durch die Einhebung der Grundumlage wird insbesondere die Finanzierung der Fachorganisationen und somit die Leistungsfähigkeit der Fachgruppe Holzindustrie für ihre Mitglieder sichergestellt.

fwp hat die Fachgruppe Holzindustrie der Wirtschaftskammer Oberösterreich erfolgreich im Verordnungsprüfungsverfahren vor dem VfGH vertreten, womit die Finanzierung der Fachorganisationen der Holzindustrie und insbesondere auch der Initiative ProHolz über die Grundumlage weiterhin gesichert werden konnte.

„Der VfGH hat die Anträge des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich abgewiesen und ist vollumfänglich unserem Rechtsstandpunkt gefolgt“, so fwp-Partner Dr. Michael Hecht.

„Neben den direkten Auswirkungen auf die Holzindustrie hat das Erkenntnis auch grundsätzliche Bedeutung für alle von der letzten Kammerreform, bei der Betriebe aus unterschiedlichen Branchen in Fachgruppen zusammengelegt wurden, betroffenen Fachorganisationsschienen und gibt Aufschluss über eine verfassungs- und gesetzeskonforme Möglichkeit der Finanzierung über die Grundumlage“, so fwp-Partner Michael Hecht abschließend.

Das Team bestand aus fwp-Partner Dr. Michael Hecht (Federführung) und fwp-Associate Josef Peer LL.M.