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Lange erwartet – seit 25.2.2023 in Kraft: Das österreichische HinweisgeberInnenschutzgesetz

13.03.2023

AutorIn

Kurt Wratzfeld

Partner

Monika Sturm

Partnerin

Stefan Adametz

Partner

Mit 25.2.2023 ist das HinweisgeberInnenschutzgesetz („HSchG“) in Kraft getreten und damit wurden die Umsetzungsfristen für Unternehmen ausgelöst. Das HSchG verpflichtet insbesondere größere und mittlere Unternehmen (ab 50 Mitarbeitenden) zur Einrichtung interner Meldekanäle, damit HinweisgeberInnen vertraulich Verdachtsmomente über Verstöße sowie konkrete Verstöße melden können. Gleichzeitig müssen HinweisgeberInnen und ihre Identität aufgrund des HSchG besonders geschützt werden. Achtung: Zusätzlich können auch Unternehmen unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden zur Umsetzung verpflichtet sein (zB Unternehmen aus der Finanzbranche).

Neben der Einrichtung der Meldekanäle, der praktischen sowie juristischen Organisation der Dokumentation und des Ablaufs stellen sich auch eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen und Themen, die es im Vorfeld zu lösen gilt.

In den Blogbeiträgen der fwp PartnerInnen Monika Sturm und Stefan Adametz erhalten Sie einen Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie über die Schritte, die in Unternehmen umgesetzt werden müssen.

Im Rahmen des fwp Legal Breakfast zum Thema Whistleblower: Ausgewählte datenschutz- & arbeitsrechtliche Fragen bei Hinweisgebersystemen am 8.3.2023 haben die fwp PartnerInnen Monika Sturm und Kurt Wratzfeld die arbeits- und datenschutzrechtlichen Aspekte des HSchG beleuchtet und dargestellt. Die Folien der Präsentation finden Sie hier

Gerne stehen Ihnen unsere ExpertInnen Monika Sturm, Kurt Wratzfeld und Stefan Adametz bei der Prüfung, ob Ihr Unternehmen von den Vorgaben des HSchG betroffen ist sowie bei Fragen zur Einrichtung eines Meldekanals oder zur konkreten Umsetzung und Ausgestaltung des Ablaufs, zur Verfügung.

AutorIn

Kurt Wratzfeld

Partner

Monika Sturm

Partnerin

Stefan Adametz

Partner