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Zivilrecht, Handelsrecht


Die Herausforderung
Zivil- und Handelsrecht regeln wesentliche rechtliche Bedingungen des Leistungsaustauschs im Wirtschaftsverkehr. Standardisierung und Strukturierung der Vertragsbeziehungen durch allgemeine Geschäftsbedingungen und Standardverträge sind wesentliche Bedingungen des wirtschaftlichen Erfolgs. Vertragskonzeption setzt ein tiefes Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge und Projekterfahrung voraus, um die Sachverhalte konkret zu regeln, die erfahrungsgemäß für die erfolgreiche Abwicklung der Vertragsbeziehungen von Relevanz sind.

Neben Vertragsbeziehungen regeln gesetzliche Ansprüche die Leistungsbeziehungen – sei es, dass sie Einschränkungen der Vertragsfreiheit vorsehen (Verbraucherschutz), sei es, dass sie den Ersatz von Schäden oder die Haftung für Produkte regeln. Sowohl für die präventive Beratung als auch für die Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen ist eine anwendungsnahe und fachkundige Beratung von entscheidender Bedeutung.

Die Expertise
fwp berät seit vielen Jahren vor allem Unternehmen bei der Erstellung von Verträgen und deren Umsetzung in Verhandlungen. Die Praxis erstreckt sich darüber hinaus auf die konzipierte Beratung ebenso wie auf das Analysieren von Sachverhalten auf ihre rechtliche Relevanz bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

Das Team
Verantwortliche Partner für den Bereich Zivil- und Handelsrecht sind Kurt Wratzfeld, Markus Kajaba und Gregor Schett. Sie und die Mitglieder ihres Teams sind in diesem Bereich außerordentlich erfahren und Autoren einschlägiger Fachpublikationen. Als Vortragende referieren sie auch regelmäßig zu ausgewählten Themen des Zivil- und Handelsrechts.