Arbeitsrecht
Die Herausforderung
Arbeitsrechtliche Beratung betrifft immer eine wesentliche Bedingung für den Erfolg eines Unternehmens: die Mitarbeiter. Die Rahmenbedingungen für die Arbeitstätigkeit im Betrieb sind ebenso festzulegen, wie die arbeitsvertraglichen Bedingungen mit den einzelnen Arbeitnehmern vereinbart werden müssen. Im Zuge von Unternehmensumstrukturierungen sind arbeitsrechtliche Belange in vielfältiger Hinsicht zu berücksichtigen: vom Sozialplan, der Verschlechterungen für Arbeitnehmer auffangen soll, bis hin zur Integrierung von Arbeitnehmern verschiedener Unternehmen, die in neuen Einheiten zusammengefasst werden. Die Beteiligung von Mitarbeitern am unternehmerischen Erfolg ist ein wichtiges Mittel zur Unternehmenssteuerung und Motivation der Mitarbeiter.
Die Expertise
fwp berät seit Jahren zahlreiche Unternehmen in kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Belangen; unter anderem bei der Erstellung und Verhandlung von Arbeitsverträgen. Das gilt für Standardarbeitsverträge genauso wie für Arbeitsverträge mit führenden Mitarbeitern. fwp vertritt in der Regel Arbeitgeber in Rechtsstreitigkeiten sowohl vor Gerichten als auch vor Schlichtungsstellen sowie Behörden und verfügt über langjährige Erfahrung im Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, insbesondere bei Sozialplänen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Betrieben und dem Abbau von Mitarbeitern. Ausgegliederte öffentliche Unternehmen und andere Betriebe, die mit verschiedenen Dienstrechten arbeiten, werden bei der Integration, einschließlich der Unterstützung bei der Verhandlung von Kollektivverträgen, rechtlich beraten.
Das Team
Kurt Wratzfeld leitet den Bereich Arbeitsrecht. Er wird dabei von seinem Team unterstützt, das über langjährige Praxis und Projekterfahrung verfügt. Die Mitglieder des Teams sind auch als Autoren einschlägiger Fachpublikationen und als Vortragende bei Veranstaltungen zum Thema Arbeitsrecht tätig.




