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Pensionsrecht, Pensionskassen


Die Herausforderung
Die dritte Säule der Altersversorgung, die Betriebspension, wird in Zukunft eine stetig wachsende Bedeutung für die Wohlstandssicherung erhalten. Für Arbeitgeber erhöht das Angebot einer maßgeschneiderten Betriebspension im Alter die Attraktivität am Arbeitsmarkt. Die langfristigen Verpflichtungen, die durch Betriebspensionen für das Unternehmen begründet werden, verlangen eine sorgfältige und überlegte Vorbereitung und Ausformulierung der rechtlichen Grundlagen. Schwerwiegenden wirtschaftlichen Veränderungen muss ein Unternehmen auch dadurch begegnen können, dass es sich von (künftigen) Verpflichtungen befreit, während Arbeitnehmer nach Möglichkeit gegen den Verlust erworbener Ansprüche zu sichern sind. Nur das Zusammenspiel von pensionsrechtlicher, arbeitsrechtlicher, steuerrechtlicher und handelsrechtlicher Kompetenz gewährleistet hier eine optimale Lösung.

Die Expertise
fwp berät Arbeitgeber bei der Implementierung von Betriebspensionszusagen, seien es direkte Leistungszusagen, Pensionskassenlösungen oder Pensionszusagen mit Rückdeckungsversicherungen. Dazu gehören der Entwurf und die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Verträgen mit Pensionskassen. Die Übertragung von Pensionszusagen, einschließlich der Absicherung des übertragenden Unternehmens gegen Nachforderungen, gehört ebenso zum Beratungsumfang wie die Durchsetzung der Reduktion bzw. Einstellung der Pflichten der Arbeitgeber aus überhöhten Pensionszusagen.

Das Team
Verantwortlicher Partner für den Bereich Pensionsrecht und Pensionskassen ist Kurt Wratzfeld. Er und die Mitglieder seines Teams verfügen in diesem Bereich über eine große Erfahrung seit Einführung der dritten Säule der Alterssicherung.