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Energierecht


Die Herausforderung
Die Liberalisierung im Elektrizitätswirtschaftsrecht und im Gaswirtschaftsrecht hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für die in diesem Sektor tätigen Unternehmen in den vergangenen Jahren massiv verändert. Diese Änderungen haben Umstrukturierungen der Unternehmen erfordert, um den geänderten regulatorischen Anforderungen zu entsprechen; aber auch die vertraglichen Verhältnisse zu den Kunden mussten an die neue Rechtslage angepasst werden. Der Anpassungsbedarf für die Energiewirtschaft ist noch nicht abgeschlossen, weil es voraussichtlich zu weiteren Novellierungen der rechtlichen Rahmenbedingungen kommen wird und die wirtschaftlichen Gegebenheiten zu Änderungen zwingen.

Die Beratung im Energierecht erfordert in besonderem Maß Kompetenz im öffentlichen Recht mit Spezialwissen im Energiewirtschaftsrecht, gepaart mit Expertise im Gesellschaftsrecht, Umgründungssteuerrecht und Zivilrecht. Nur Spezialwissen in all diesen Rechtsbereichen und die Fähigkeit, die in den Spezialbereichen erarbeiteten Lösungen bereichsübergreifend zu einer optimalen Gesamtlösung zu verbinden, stellen sicher, dass für Energiewirtschaftsunternehmen eine für ihre Anforderungen optimale Lösung erarbeitet wird.

Die Expertise
fwp berät seit Jahren Energiewirtschaftsunternehmen, unter ihnen das größte Energieversorgungsunternehmen Österreichs. Gegenstand der Beratung sind insbesondere Umstrukturierungen nach Maßgabe der Liberalisierungsschritte. Auch in Zusammenhang mit Allianzen von Energiewirtschaftsunternehmen hat fwp beraten. Im Zuge der Beratungen hat sich gezeigt, dass nicht nur das Spezialwissen im öffentlichen Recht, Energiewirtschaftsrecht, Umgründungssteuerrecht, Gesellschaftsrecht und Zivilrecht erforderlich ist, sondern dass darüber hinaus vor allem auch die Expertise im Vergaberecht, Beihilfenrecht und Kartellrecht unabdingbar ist. Durch das Spezialwissen von Experten in all diesen Bereichen und die fächerübergreifende Beratung in Teams kann fwp jeweils optimale Lösungen für den Klienten erarbeiten.

Das Team
Verantwortlicher Partner für den Bereich Energierecht ist Gregor Schett. Er und die Mitglieder seines Teams sind in diesem Bereich außerordentlich erfahren; sie sind auch als Autoren einschlägiger Fachpublikationen und Vortragende bei Veranstaltungen zum Thema Energierecht tätig.